Ambulante Pflege in Peitz mit Herz und Kompetenz
Professionelle Versorgung zu Hause. Wenn das zunehmende Alter und Krankheit zur Pflegebedürftigkeit führen, sind wir für Sie und Ihre Angehörigen da und übernehmen die ambulante Pflege. Unser erfahrenes und liebevolles Team unterstützt Sie in Ihrer vertrauten Umgebung, sodass Sie auch bei gesundheitlichen Einschränkungen so lange wie möglich selbstbestimmt in Ihrem Zuhause leben können.
Aufgaben der ambulanten Pflege
Die ambulante Pflege umfasst verschiedene Bereiche:
Beratung
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beraten wir ausführlich und geben Tipps für die häusliche Pflege. Darüber hinaus organisieren wir auf Wunsch Essen auf Rädern, Friseurbesuche und Fußpflege sowie Fahrdienste.
Körperpflege
Wir unterstützen Sie beispielsweise beim An- und Auskleiden, Duschen oder Baden und dem Toilettengang .
Freizeitbegleitung
Bei Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen oder dem Schreiben von Briefen sind wir gerne an Ihrer Seite.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Unsere Pflegekräfte bereiten Mahlzeiten zu, reinigen die Wohnung, waschen und wechseln die Textilien oder kaufen ein, um nur einige Beispiele für die hauswirtschaftliche Versorgung zu nennen.
Häusliche Krankenpflege
Dazu gehören unter anderem die Verabreichung von Medikamenten, die Wundversorgung, die Gabe von Spritzen sowie die Blutdruck- und Blutzuckermessung.
Vorteile der ambulanten Pflege
Zu Hause zu leben, auch, wenn die Gesundheit Probleme bereitet – das ist das Ziel der ambulanten Pflege. Unser Pflegeteam stellt sicher, dass:
- der Pflegebedürftige in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann
- der Pflegebedürftige die Versorgung erhält, die er braucht. In einem Pflegevertrag werden die durch uns erbrachten Leistungen detailliert festgehalten
- die pflegenden Angehörigen entlastet werden
Kosten für die Hauskrankenpflege
Hat der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2, kann er die Übernahme der Kosten für die ambulante Pflege bei der Pflegekasse beantragen. Diese deckt einen Höchstbetrag ab. Außerdem hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegesachleistungen. Welchen Betrag die Pflegekassen übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Oft teilen sich die Angehörigen und der Pflegedienst die Versorgung der pflegebedürftigen Person. In diesem Fall können Kombinationsleistungen gewährt werden.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zu dem Umfang und den Voraussetzungen für die ambulante Pflege.